Brauanzeige

Bevor es losgeht müsst ihr den Zoll informieren und eine Brauanzeige abgeben. Im Youtube Video findet ihr einen kleine Übersicht was ihr machen müsst. Ausführlich ist alles nochmals darunter zusammengefasst.

Weitere Videos findet ihr in meinem Youtube Channel.

Brauanzeige – Legal Bier brauen

Die Brauanzeige ist ein Muss für jeden der zu Hause Bier brauen will. Wir wären sogar dumm wenn wir es nicht machen würden denn wir dürfen pro Kalenderjahr 200 Liter Bier steuerfrei brauen. Die 200 Liter gelten jedoch nur für den Eigenbedarf.

Was das Gesetz genau sagt

Sie dürfen als Haus- und Hobbybrauer steuerbefreit Bier herstellen, wenn

  • das Bier in Ihrem Haushalt ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt wird
  • das Bier nicht verkauft wird und
  • die hergestellte Menge 2hl pro Kalenderjahr nicht überschreitet

Brauanzeige – Das Anschreiben

Und das ist relativ einfach. Ihr müsst lediglich euer zuständiges Zollamt einmal pro Kalenderjahr darüber informieren.

Zuerst müsst ihr euer zuständiges Zollamt herausfinden. Dies macht ihr einfach auf www.zoll.de.

Danach schickt ihr dann das ausgefüllte Anschreiben einfach an das Zollamt. Dies könnt ihr per E-Mail, Fax oder auch ganz normal per Post machen.

Brauanzeige – Die Eingangsbestätigung

Brauanzeige

Habt ihr eure Brauanzeige beim Zoll ordnungsgemäß abgegeben bekommt ihr innerhalb kürzester Zeit eine Antwort vom Zoll. Diese nennt sich dann Eingangsbestätigung – Anzeige Haus- und Hobbybrauer für das Kalenderjahr 20xx.

Hier ist nochmals aufgeführt wann ihr die Anzeige aufgegeben habt und ihr bekommt eine eigene Haus- und Hobbybraunummer.

Unter Umständen bekommt ihr eine Auflage erteilt das ihr jeden Brauvorgang einzeln vorab anzeigen müsst.

Ihr müsst nicht die EIngangsbestätigung abwarten sondern könnt schon nach Absenden der Brauanzeige brauen.

Mehr als 200 Liter?

Wenn ihr mehr als 200 Liter Bier pro Jahr brauen wollt oder auch schon gebraut habt müsst ihr euch keine Sorgen machen. Ihr müsst dies dann dem Zollamt melden und euer Bier versteuern. Dies gilt bereits ab dem 201 Liter Bier und ihr müsst auch leider die kompletten 201 Liter Bier versteuern. Teuer ist dies auch nicht sonderlich.

Berechnung der Biersteuer

Der aktuell gültige Biersteuersatz nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 BierStG (Stand 11.06.2020) liegt bei 0,4407 Euro je Hektoliter und Grad Plato. Dieser Steuersatz gilt bis zu einer Menge von 200.000 Hektolitern.

Ein Beispiel für einen Sud:

Euer Sud hat in den Anfängen 20 Liter ( =0,2 Hektoliter ) und wahrscheinlich 12 Grad Plato. Somit ist die Steuer 0,2*0,4407*12=1,06

Steueranmeldung für Bier im Einzelfall

Wenn ihr die 2hl übersteigt müsst ihr dies beim Zoll melden. Dies geschieht mit dem Formular 2075. Hier gebt ihr dann an das ihr mehr als die steuerfreien 2hl gebraut habt im Kalenderjahr. Leider müsst ihr nun jeden Sud einzeln angebe. D.h. die Menge und die jeweiligen Grad Plato.

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